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Unsere Überzeugung ist einfach:
Kinder brauchen Eltern.

Pflegekinderhilfe


Der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e. V. ist Mitglied der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. und als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Er unterhält einen mit Fachkräften besetzten regionalen und überregionalen Pflegekinderdienst. 


Bei Vollzeitpflege handelt es sich um eine sogenannte „Hilfe zur Erziehung“. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine, dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung, nicht gewährleistet ist; sie aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können. 


Die gesetzliche Grundlage für die Vermittlung von Kindern in eine Pflegefamilie in Vollzeitpflege ist § 33 SGB VIII, da es sich um eine Hilfe zur Erziehung auf der Grundlage des § 27 SGB VIII handelt.


Der Pflegekinderdienst des Evangelischen Vereins sucht für Kinder eine geeignete Pflegefamilie, in der sie dauerhaft aufwachsen sollen. Es sind in der Regel Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, für die es uns gelingt, eine Pflegefamilie auf Dauer zu finden.

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