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Unsere Überzeugung ist einfach:
Kinder brauchen Eltern.

Informationen für Jugendämter 

Der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e. V. (nachfolgend Evangelischer Verein), ist Mitglied der Diakonie RWL e. V. und als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Er unterhält einen mit Fachkräften besetzten überregionalen Pflegekinderdienst. 


Die Pflegekinderhilfe soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.


Der Evangelische Verein vermittelt im Auftrag vieler verschiedener Jugendämter gemäß der im Hilfeplangespräch getroffenen Vereinbarungen Kinder in auf Dauer angelegte Vollzeitpflege (Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII auf der Grundlage des § 27 SGB VIII) und betreut die Pflegefamilien nach der Vermittlung kontinuierlich und intensiv.


Der Pflegekinderdienst des Evangelischen Vereins betreut Pflegefamilien, die im Umkreis von max. 100 km Entfernung von Düsseldorf wohnen, damit die Betreuung der Pflegefamilie dauerhaft gewährleistet werden kann.


Der Bedarf der Pflegekinder ist häufig herausfordernd für Pflegefamilien. Damit es gelingen kann, den Pflegekindern dauerhaft einen Ort der Sicherheit in einer neuen Familie zu bereiten, bieten die Mitarbeiter/innen des Evangelische Vereins den Familien eine verlässliche, umfangreiche und kompetente Fachberatung.

 

Der Evangelische Verein gewährleistet Kontinuität in der Betreuung über die gesamte Dauer des Pflegeverhältnisses, die für die Pflegekinder, die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern gleichermaßen stabilisierend ist. 


Zusätzlich bietet der Evangelische Verein den Pflegeeltern externe Supervision, Fortbildungen, Gesprächskreise und systemische Beratung durch einen externen  systemischen Therapeuten/ Familientherapeuten /DGSF an.

Mit dem zuständigen Jugendamt wird ein

  • Vertrag über die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geschlossen, 

mit den Pflegeeltern ein

  • Vertrag über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes/Jugendlichen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII

Ab dem Zeitpunkt der Übersiedlung des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern stellt der Evangelische Verein dem zuständigen Jugendamt monatlich im Voraus ein tägliches Leistungsentgelt in Rechnung. 


Wir beantworten gerne Ihre Fragen und senden Ihnen auf Wunsch unsere Leistungsbeschreibung und die genannten Musterverträge zu.


Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.

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