Bei der Vermittlung orientieren wir uns ausschließlich an den Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Der Evangelische Verein vermittelt in der Regel Kinder von 7 Monaten bis zu 3 Jahren. In seltenen Fällen werden auch ältere Kinder oder Geschwister zur Vermittlung vorgeschlagen.
Es handelt sich bei der Auslandsvermittlung zumeist um Kinder, die einen besonderen Bedarf haben, weil sie belastende oder traumatisierende Vorerfahrungen gemacht haben und/oder ein erhöhtes Entwicklungsrisiko mitbringen.
Geben Sie unserem Team die Chance, Sie persönlich gut kennenzulernen, damit wir gemeinsam zu einer realistischen Einschätzung gelangen können, für welches Kind Sie die geeigneten Eltern sein können.
Adoptivkinder brauchen das, was alle Kinder brauchen: liebevolle Zuwendung und eine freudvolle, optimistische Familienatmosphäre. Da sie aber schon eine besondere Lebensgeschichte hinter sich haben, brauchen sie mehr als andere Kinder Eltern, die sie sensibel wahrnehmen und sich mit Engagement ihrer besonderen Aufgabe widmen.
Die Fachkräfte des Evangelischen Vereins begleiten Sie nicht nur vor und während der Vermittlung des Kindes, sondern unterstützen Sie auch bei der Durchführung des Anerkennungs- und gegebenenfalls des Umwandlungsverfahrens nach dem Adoptionswirkungsgesetz.
Wir beraten Sie in der Nachsorge persönlich und mit speziellen Fortbildungs-angeboten und betreuen Sie bei Reisen in das Herkunftsland.
Wir möchten Ihnen für das Bewerberverfahren Mut machen: Die Aufnahme eines Adoptivkindes in Ihre Familie ist eine Chance, Familie mit nichtleiblichen Kindern zu werden.
Kinder brauchen Eltern!
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Bei der internationalen Adoptionsvermittlungsarbeit bildet das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) die Basis für die internationale Zusammenarbeit des Evangelischen Vereins mit seinen Kooperationspartnern im Ausland. Südafrika hat das Haager Übereinkommen ebenfalls ratifiziert.
Ein weiteres Fundament stellen die ethischen Regeln von EurAdopt dar, zu deren Einhaltung sich der Evangelische Verein als Mitglied verpflichtet hat. EurAdopt ist eine Dachorganisation, in der sich europäische Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft zusammen-geschlossen haben.
Der Evangelische Verein kooperiert im Rahmen der Auslandsadoption mit der Organisation Abba Adoptions, ein christlich orientierter, freier Träger in Südafrika.
Die Adoptionsvermittlung eines Kindes aus dem Ausland unterliegt den gesetzlichen Vorgaben, die in seinem Heimatland gelten. Jede anerkannte deutsche Adoptionsvermittlungsstelle muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die im deutschen Adoptions-vermittlungsrecht und auch in der Haager Konvention zum Schutz von Minderjährigen bei internationaler Adoption festgelegt wurden. Dort ist u.a. geregelt, wie viele Fachkräfte beschäftigt werden müssen und welchen Anforderungen ein internationales Adoptionsvermittlung-sverfahren zu genügen hat. Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bekommen im Gegensatz zu den Landesjugendämtern, die auch zur internationalen Adoptionsvermittlung befugt sind, dafür keine staatliche Unterstützung.
Dies trifft auch auf den Evangelischen Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e. V. (nachfolgend: Evangelischer Verein) zu, der wirtschaftlich eigenständig ist und seine Personal- und Sachkosten nach dem Wegfall kirchlicher Zuschüsse vollständig selbst decken muss. Er muss deshalb für seine Dienstleistung Beiträge von den Adoptionsbewerbern erheben.
Der Evangelische Verein hat die Kostenbeiträge in zwei Bereiche eingeteilt, in die sogenannte EVAP - Pauschale und in die Länder-pauschale.
Folgende Kostenbeiträge erhebt der Evangelische Verein ab Januar 2024:
ohne Titel