Evangelischer Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e. V.
Unsere Überzeugung ist einfach:
Kinder brauchen Eltern.

Südafrika

Adoption aus Südafrika

Der evap kooperiert seit September 2000 im Rahmen der Adoptionsvermittlung mit Südafrika.
Südafrika ist 2003 dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten.

Unser Kooperationspartner in Südafrika ist die Adoptionsvermittlungsstelle Abba Adoptions, eine christlich orientierte Organisation mit Hauptsitz in Pretoria und verschiedenen Nebenstellen u. a. in Kapstadt, mit der der evap schwerpunktmäßig zusammenarbeitet.

Bei den zu vermittelnden Kindern in Südafrika handelt sich um verlassene oder verwaiste Kinder, um Findelkinder oder um Kinder, deren leibliche Eltern in die Adoption eingewilligt haben.

Die leiblichen Mütter / Eltern werden in Südafrika vor der Einwilligung in die Adoption ergebnisoffen beraten, über die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfen informiert und entsprechend ihrer Entscheidung begleitet. Können die leiblichen Eltern das Kind nicht behalten und keine alternativen Hilfen greifen, sucht Abba Adoptions eine Pflege- oder Adoptivfamilie in Südafrika. 

Findet sich keine passende südafrikanische Familie, vermittelt Abba Adoptions das Kind mit Hilfe seiner internationalen Kooperationspartner an geeignete Adoptiveltern im Ausland. Die leiblichen Mütter / Eltern werden bei der Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern häufig beteiligt. Sie werden im Vermittlungsprozess von Abba Adoptions begleitet und weiterhin bei der Verarbeitung ihrer Entscheidung unterstützt.
Die Kinder, die zur Adoption vermittelt werden, leben in Bereitschaftspflegefamilien oder in Kinderheimen und sind in der Regel 10 Monate bis 3 Jahre alt. In seltenen Fällen werden auch ältere Kinder oder Geschwister zur Vermittlung vorgeschlagen.

 


Sie möchten ein Kind aus Südafrika adoptieren...

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Adoption eines Kindes aus Südafrika! 

Allgemeine Voraussetzungen für eine Adoption

Um die Aufnahme eines Kindes aus Südafrika können sich verheiratete Paare mit gewöhnlichem Aufenthalt/Wohnsitz in Deutschland bewerben. Der evap arbeitet als Zentraler Evangelischer Fachdienst für interstaatliche Adoption bundesweit.

Es gelten bei der Auslandsadoption grundsätzlich folgende Kriterien, die wir in der Regel bei der Vermittlung berücksichtigen:

  • Sie müssen geschäftsfähig, verheiratet und älter als 25 Jahre sein.
  • Lebensverkürzende bzw. stark beeinträchtigende Krankheiten müssen ausgeschlossen sein. 
  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse müssen gesichert sein.
  • Der Altersabstand zum aufzunehmenden Kind muss aus fachlicher Sicht im Prozess berücksichtigt werden. Grundsätzlich halten wir es aus Kindesperspektive für sinnvoll, dass der Altersabstand zwischen Kind und Annehmenden nicht mehr als etwa 40 Jahren beträgt. In Einzelfällen ist ein größerer Altersabstand möglich.
  • Wenn in Ihrer Familie schon Kinder leben, soll das anzunehmende Kind das jüngste sein.
  • Um dem Kind die Integration in seine neue Familie zu erleichtern, soll es in dieser Phase nur von den Eltern betreut werden. Deshalb sollte mindestens ein Elternteil dem Kind in hohem zeitlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus möchten wir Sie schon jetzt über spezielle Kriterien bei der Vermittlung aus Südafrika informieren:

  • zum Zeitpunkt der Vermittlung mindestens 5 Jahre verheiratet sein oder 
  • 5 Jahre zusammen leben und davon mindestens ein Jahr verheiratet sein 
  • Die Anzahl der bereits im Haushalt lebenden Kinder muss individuell berücksichtigt werden.
  • Christliche Lebenseinstellung erwünscht

Unsere Begleitung der Adoption

Bei der Vermittlung orientieren wir uns ausschließlich an den Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Der evap vermittelt in der Regel Kinder von 10 Monaten bis zu 3 Jahren. In seltenen Fällen werden auch ältere Kinder oder Geschwister zur Vermittlung vorgeschlagen. 

Es handelt sich bei der Auslandsvermittlung zumeist um Kinder, die einen besonderen Bedarf haben, weil sie belastende oder traumatisierende Vorerfahrungen gemacht haben und/oder ein erhöhtes Entwicklungsrisiko mitbringen.

Geben Sie unserem Team die Chance, Sie persönlich gut kennenzulernen, damit wir gemeinsam zu einer realistischen Einschätzung gelangen können, für welches Kind Sie die geeigneten Eltern sein können.

Adoptivkinder brauchen das, was alle Kinder brauchen: liebevolle Zuwendung und eine verlässliche, wertschätzende Familie. Da sie häufig schon eine belastende Lebensgeschichte haben, brauchen sie mehr als andere Kinder Eltern, die sie mit ihrer besonderen Vorgeschichte annehmen. 

Die Fachkräfte des evap begleiten Sie nicht nur vor und während der Vermittlung des Kindes.
Wir beraten Sie auch in der Nachsorge und bieten spezielle Fortbildungsangebote an. 

Wir möchten Ihnen für das Bewerberverfahren Mut machen: Die Aufnahme eines Adoptivkindes ist eine Chance, Familie mit nichtleiblichen Kindern zu werden.

 

Kinder brauchen Eltern!

 

Weitere Informationsmöglichkeiten: 


Grundlagen und Kooperationspartner

Bei der internationalen Adoptionsvermittlungsarbeit bildet das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) die Basis für die internationale Zusammenarbeit des evap mit seinen Kooperationspartnern im Ausland. Südafrika hat das Haager Übereinkommen ebenfalls ratifiziert. 

Ein weiteres Fundament stellen die ethischen Regeln von EurAdopt dar, zu deren Einhaltung sich der evap als Mitglied verpflichtet hat. EurAdopt ist eine Dachorganisation, in der sich europäische Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft zusammen geschlossen haben.

Der evap kooperiert im Rahmen der Auslandsadoption mit der Organisation Abba Adoptions, ein christlich orientierter, freier Träger in Südafrika.


Kosten für Auslands- Adoptionsbewerber

Die Adoptionsvermittlung eines Kindes aus dem Ausland unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Dort ist u.a. geregelt, wie viele Fachkräfte beschäftigt werden müssen und welchen Anforderungen ein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren zu genügen hat. Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bekommen im Gegensatz zu behördlichen Stellen (Landesjugendämter), die auch zur internationalen Adoptionsvermittlung befugt sind, dafür keine staatliche Unterstützung.

Dies trifft auch auf den evap zu, der wirtschaftlich eigenständig ist und seine Personal- und Sachkosten nach dem Wegfall kirchlicher Zuschüsse vollständig selbst decken muss. Er muss deshalb für seine Tätigkeit Beiträge von den Adoptionsbewerbern erheben.

Der evap hat die Kostenbeiträge in zwei Bereiche eingeteilt, in die sogenannte EVAP-Pauschale und in die Länderpauschale.

Folgende Kostenbeiträge erhebt der evap:

Kostenbeiträge
23.05.25, Größe: 178,51 KB

ohne Titel

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