Grundlagen der Adoption
Der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. ist als Adoptionsvermittlungsstelle staatlich anerkannt (gemäß § 2a Abs. 2 Adoptions-vermittlungsgesetz) und besitzt die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung (gemäß § 4 Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz).
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Adoptionen fest. Weitere maßgebliche Gesetze für die Adoptionsvermittlung in Deutschland sind das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) , bei Auslandsadoptionen zusätzlich das Adoptionsüberein-kommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG). Das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) legt fest, wie die rechtlichen Wirkungen von Adoptionen, die im Ausland vollzogen wurden, in Deutschland verbindlich festgestellt werden.
Es gibt vielfältige Gründe, warum leibliche Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können bzw. nicht mit ihnen zusammenleben können und sie deshalb zur Adoption freigeben.
Der Evangelische Verein sucht für Kinder aus dem Inland und aus Südafrika geeignete Adoptiveltern, bei denen diese Kinder aufwachsen können.